§ 1 Inhalt und Dauer der Garantie
1. Das Autohaus Peters GmbH gibt dem Käufer/Garantienehmer unter den weiteren Voraussetzungen gemäß § 4 eine Garantie, die die Funktionsfähigkeit der in § 2, Ziff. I genannten Baugruppen für die laut Garantievereinbarung vereinbarte Laufzeit umfasst.
2. Verliert ein solches Bauteil innerhalb der Garantielaufzeit unmittelbar und nicht in folge eines Fehlers nicht garantierter Bauteile seine Funktionsfähigkeit, hat der Käufer /Garantienehmer Anspruch auf eine dadurch erforderliche fachgerechte Reparatur durch Ersatz oder Instandsetzung des Bauteils. Weitere Voraussetzung für Garantieansprüche ist die Beachtung der Vorgaben aus § 4. Die Regelung über den Selbstbehalt und über die Grenze des Wiederbeschaffungswertes(§ 6) gilt entsprechend. Die Garantie begründet keine Ansprüche auf Rücktritt (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises). Eventuelle Ansprüche des Käufers aus der gesetzlichen Gewährleistung werden durch die Garantie nicht ausgeschlossen.
3. Zu den unter die Garantie fallenden Reparaturarbeiten gehören auch Prüf-, Mess- und Einstellarbeiten (nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers), wenn sie im Zusammenhang mit der Behebung eines Garantieschadens erforderlich sind, nicht aber vom Hersteller vorgeschriebene oder empfohlene Wartungs-, Inspektions-, Reinigungs- oder Pflegearbeiten. Die Garantie umfasst nicht die Übernahme von Kosten für Kraftstoffe, Öle, Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeiten, Fette, Reinigungsmittel, Filtereinsätze sowie Kleinteile und für mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden (z. B. Abschleppkosten, Zuschläge für Außenmontage durch den mobilen Reparaturdienst, Abstellgebühren, Frachtkosten, Mietwagenkosten, Entsorgungskosten, Entschädigung für entgangene Nutzung, Folgeschäden an nicht garantierten Bauteilen).
§ 2 Umfang, Dauer und Geltungsbereich der Garantie
1. Die Garantie bezieht sich auf die in der Garantiezusage näher bezeichneten Personenkraftwagen oder Geländewagen (bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht) mit allen mechanischen, elektrischen, elektronischen, pneumatischen und hydraulischen Teilen, soweit sie nicht durch die folgenden Ziffern 2 oder 3 ausgeschlossen sind.
2. Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für
a) sämtliche Aufhängungs- und Verbindungsteile des Fahrwerks (Achslager, Buchsen, Gelenke), Bremsklötze, Bremsbeläge, Bremsbacken, Bremsscheiben, Bremstrommeln, Ausrücklager, Scheibenwischer-Blätter, -Arme und Profilgummis, Waschdüsen; Kupplungsdruckplatte, Kupplungsscheibe sowie Einstellarbeiten der Kupplung, Spurstangenköpfe, Querlenkerlager, Fahrwerkstoßdämpfer, Fahrwerkeinstellung/Vermessung (siehe § 1, Ziff. 3)
b) Teile, die bei Wartungs- oder Pflegearbeiten regelmäßig ausgetauscht werden
c) sämtliche Einstellarbeiten und Resets ohne schadenverursachendes Teil, Bremsenwartung
d) Filter und Dichtungen des Kraftstoffsystems, Reinigung
und Einstellung der Kraftstoffanlage
e) Batterien, Akkumulatoren, Kondensatoren (Pflege/Nachladen/Tausch)
f) Kontrolle von Flüssigkeitsständen sowie Betriebs- und Hilfsstoffe wie Kraftstoffe, Chemikalien (Jedoch die Befüllung der Klimaanlage im Garantiefall), Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel, Filter, Schläuche
g) Kühl- und Heizwasserschläuche
h) Keilriemen-, Keilrippenriemen-Austausch
i) Auspuffanlage (Jedoch Katalysator und/oder Rußpartikelfilter)
j) Fahrzeugschlüssel, Funkfernbedienung/-sender, Batterien
der Fernbedienung, Glühlampen, Xenonbrenner, Beleuchtung
(auch in Form von Leuchtdioden), Leuchimittel
k) Reifen/Räder, Stahl- u. Alufelgen, Radzierdeckel, Auswuchten
I) Einstellarbeiten an Kofferraum, Schiebe- und Lamellendach,
Verdeck, Fahrzeugtüren, Motorhaube; Wassereintritt, Quietsch- und Klappergeräusche
m) Nachziehen von Schrauben und Muttern am gesamten Fahrzeug; Rahmen-, Karosserie- und Zierteile, Kratzer, Lackbeschädigungen, Lackoberfläche komplett, Lackierarbeiten (Jedoch im Garantiefall), Rost, Scharniere, Türhaltebänder, Hardtops, Verdecke (Verdeckstoffe von Cabrio- und Faltverdecken), Verdeckscheiben, Spiegel-, Scheinwerfer- undLeuchtengläser, Fahrzeugscheiben (dieser Ausschluss gilt nicht bei Defekt der elektrischen Heckscheibenheizung, Spiegelbeheizung und der Antenne), Gepäckhalterungen, Kofferraumabdeckungen
n) Feuerlöscher, Verbandskasten, Bordwerkzeug, Warndreieck,
Zubehör
o) Fernsprecheinrichtung und Freisprechanlage, CD-Roms/ DVDs für das Navigationssystem, Unterhaltungselektronik anderer Hersteller, Geräte der Unterhaltungselektronik, die nicht durch den Hersteller /Importeur bzw. deren Servicenetze bezogen wurden, selbst wenn sie durch selbige eingebaut wurden
p) Probefahrten, Funktionskontrollen
q) Bezüge (Leder Stoff), Polsterungen, Dämm- und Fußmatten,
Armaturenbrett, Dachhimmel, Innenverkleidungen (auch Koffer-/Motorraum), Kunststoff-, Leder-, Holz-, Oberflächenmaterialiendes Innenraumes, Ziernähte, gesamtes Interieur
r) gesamte Reisemobilsonder- und Reisemobilausstattung (inkl. Sonderauf- und einbauten)
s) Dichtungen und Abdichtarbeiten jeglicher Art (Ausnahme: Simmerringe/Wellendichtringe, Antriebswellen- und Lenkmanschetten, Ventilschaftabdichtungen, Zylinderkopfdichtungen)
3. Sicherungen, Zünd- und Glühkerzen fallen nur dann unter die Garantie, wenn sie im Zusammenhang mit einem anderen entschädigungspflichtigen Schaden ersetzt werden müssen.
4. Die Garantie gilt in folgenden Ländern: Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, lsland, ItalienKroatien, Lettland, liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ukraine, Ungarn, Zypern.