Das Peters Sterne Garantiepaket

Was ist bei Wartung und Pflege zu beachten?
Beachten Sie bitte unbedingt die von Hersteller gegebenen Vorschriften in Bezug auf Wartung und Pflege. Nur so haben Sie die Gewähr, dass Ihr Fahrzeug in einem Top-Zustand bleibt. Zudem ist die Durchführung dieser Arbeiten gemäß geschlossener Garantievereinbarung im Garantiefall unabdingbar.

Wo kann ich Wartungs- und Pflegearbeiten durchführen lassen?
Sie können die vom Hersteller empfohlenen Inspektions- und Wartungsarbeiten bei uns durchführen lassen.

Was sind meine Vorteile?
Sie können jederzeit die Garantieleistungen in Anspruch nehmen. Zudem bietet ein optimal gepflegtes Fahrzeug nicht nur Gewähr für Fahrspaß ohne böse Überraschungen, sondern ist auch im Falle eines Wieder- bzw. Weiterverkaufs viel wert!

Die Checks auf einen Blick.

Frühjahr

Die vielfältige Belastung eines langen Winters geht an kaum einem Fahrzeug spurlos vorbei. Es dient der Werterhaltung und Sicherheit, wenn Sie in unserer Werkstatt den Frühjahrs-Check durchführen lassen.

Wir prüfen alle relevanten Bereiche und Sie erhalten ein aussagekräftiges Zustandsprotokoll.

Urlaub

Sie fahren beruhigter in den Urlaub, wenn Ihr Auto vorher in unserer Fachwerkstatt in allen wichtigen Bereichen auf „Herz und Nieren“ geprüft wurde.

Wir prüfen alle relevanten Bereiche und Sie erhalten ein aussagekräftiges Zustandsprotokoll.

Winter

Jedes Auto ist in den Wintermonaten höheren Belastungen ausgesetzt. Wir empfehlen daher, rechtzeitig zu Beginn der kalten Jahreszeit in unserer Werkstatt den Winter-Check durchführen zu lassen.

Wir prüfen alle relevanten Bereiche und Sie erhalten ein aussagekräftiges Zustandsprotokoll.

Service Aktionen – mit Vorzugspreisen

Achsvermessung

Mit modernster Diagnosetechnik prüft unser Fachpersonal die Achsgeometrie Ihres Fahrzeugs. Bei Mängeln stellen wir Ihr Fahrwerk nach Rücksprache mit Ihnen auf die optimalen, vom Hersteller empfohlenen Geometriedaten ein. Das garantiert einen optimalen Geradeauslauf, verhindert Schlingern und verringert den Kraftstoffverbrauch sowie den Reifenverschleiß. Evtl. Einstellarbeiten werden nach Absprache mit Ihnen seperat berechnet.

Räderwechsel „Classic“ inkl. Einlagerung

Lassen SIe Ihre Räder einfach bei uns einlagern und profitieren Sie von Ihrem Vorzugspreis.

Das Paket beinhaltet die fachgerechte Einlagerung im Räderhotel inkl. Versicherung. Zudem korrigieren wir für Sie den Luftdruck und Ihre Räder werden von uns auf Zustand und Alter geprüft. Eine umweltschonende Maschinenreinigung der Felgen ist natürlich im Service enthalten.

Nachrüstung einer Standheizung

Im Sommer gut gelüftet und im Winter nie wieder kratzen! Rüsten Sie eine Standheizung nach und schenken Sie sich und Ihrer Familie mehr Lebensqualität.

Ihre Vorteile:

  • Behaglichkeit schon bei Fahrtantritt
  • Beste Sicht dank freier Scheibe
  • Schonung von Motor und Batterie
  • Reduzierung von Verbrauch und Emissionen

Wischerblätter-Montage

Ihre Wischblätter schmieren nur noch? Dann wird es dringend Zeit für neue!

Damit Sie wieder klare Sicht bei plötzlich auftauchenden Regenschauern haben, montieren wir für Sie und vor allem für Ihre Sicherheit die neuen Wischerblätter kostenlos. Sie bezahlen nur das Ersatzteil.

Batteriewechsel

Der Batterie Ihres Mercedes werden täglich Höchstleistungen abverlangt. Da ist es gut, wenn man sich gerade bei tiefen Temperaturen auf Funktion und Leistung beim Start verlassen kann.

Wir tauschen Ihre Batterie und achten darauf, dass dabei die Einstellungen der elektronischen Geräte erhalten bleiben. Nutzen Sie Ihren Rabatt und sparen Sie 15% beim Batteriewechsel. (inkl. Batterie, Lohn und Montage)

Werkstattersatzfahrzeug

Ihr Mercedes ist zur Inspektion, Wartung oder Reparatur in unserer Werkstatt? Kein Problem!

Wir sorgen dafür, dass Sie auch in dieser Zeit mobil bleiben. Sie erhalten von uns einen Smart inkl. 100 Freikilometern als Werkstattersatzfahrzeug für einen Tag kostenlos.

Was tun im Schadenfall?

Einfach anrufen – 05948/900-10
Melden Sie Ihren Unfallschaden umgehend, bevor Sie einen Reparaturauftrag auslösen! Die Telefonnummer der Schaden-Hotline finden Sie rechts unten. Dort wird man Ihnen schnell und unbürokratisch weiterhelfen.

Wie Sie dann vorgehen, ist ganz einfach:

Ihr Fahrzeug befindet sich in der Nähe unseres Autohauses?
Die Werkstatt unseres Autohauses wird sich sofort und zuerst um die Behebung Ihres Schadens kümmern. Natürlich auch dann, wenn Sie keinen Mercedes-Benz gekauft haben.

Ihr Fahrzeug befindet sich deutlich entfernt von unserem Autohaus?
Wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene, vom jeweiligen Hersteller anerkannte Vertragswerkstatt. Diese kann dann unter der Angabe Ihrer vollständigen Garantiedaten und dem ermittelten Umfang des Schadens mit der Schaden-Hotline die weitere Vorgehensweise abstimmen. Die Schaden-Hotline übernimmt die Klärung mit uns und entscheidet, ob der Schaden garantiefähig ist und wo er repariert wird. Für den Fall, dass die reparierende Werkstatt auf sofortige Barzahlung der durchgeführten Arbeiten besteht, begleichen Sie bitte die Rechnung und reichen diese bei uns ein.

Garantiebestimmung

§ 1 Inhalt und Dauer der Garantie
1. Das Autohaus Peters GmbH gibt dem Käufer/Garantienehmer unter den weiteren Voraussetzungen gemäß § 4 eine Garantie, die die Funktionsfähigkeit der in § 2, Ziff. I genannten Baugruppen für die laut Garantievereinbarung vereinbarte Laufzeit umfasst.
2. Verliert ein solches Bauteil innerhalb der Garantielaufzeit unmittelbar und nicht in folge eines Fehlers nicht garantierter Bauteile seine Funktionsfähigkeit, hat der Käufer /Garantienehmer Anspruch auf eine dadurch erforderliche fachgerechte Reparatur durch Ersatz oder Instandsetzung des Bauteils. Weitere Voraussetzung für Garantieansprüche ist die Beachtung der Vorgaben aus § 4. Die Regelung über den Selbstbehalt und über die Grenze des Wiederbeschaffungswertes(§ 6) gilt entsprechend. Die Garantie begründet keine Ansprüche auf Rücktritt (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises). Eventuelle Ansprüche des Käufers aus der gesetzlichen Gewährleistung werden durch die Garantie nicht ausgeschlossen.
3. Zu den unter die Garantie fallenden Reparaturarbeiten gehören auch Prüf-, Mess- und Einstellarbeiten (nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers), wenn sie im Zusammenhang mit der Behebung eines Garantieschadens erforderlich sind, nicht aber vom Hersteller vorgeschriebene oder empfohlene Wartungs-, Inspektions-, Reinigungs- oder Pflegearbeiten. Die Garantie umfasst nicht die Übernahme von Kosten für Kraftstoffe, Öle, Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeiten, Fette, Reinigungsmittel, Filtereinsätze sowie Kleinteile und für mittelbare oder unmittelbare Folgeschäden (z. B. Abschleppkosten, Zuschläge für Außenmontage durch den mobilen Reparaturdienst, Abstellgebühren, Frachtkosten, Mietwagenkosten, Entsorgungskosten, Entschädigung für entgangene Nutzung, Folgeschäden an nicht garantierten Bauteilen).

§ 2 Umfang, Dauer und Geltungsbereich der Garantie
1. Die Garantie bezieht sich auf die in der Garantiezusage näher bezeichneten Personenkraftwagen oder Geländewagen (bis 3,5t zulässigem Gesamtgewicht) mit allen mechanischen, elektrischen, elektronischen, pneumatischen und hydraulischen Teilen, soweit sie nicht durch die folgenden Ziffern 2 oder 3 ausgeschlossen sind.
2. Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für
a) sämtliche Aufhängungs- und Verbindungsteile des Fahrwerks (Achslager, Buchsen, Gelenke), Bremsklötze, Bremsbeläge, Bremsbacken, Bremsscheiben, Bremstrommeln, Ausrücklager, Scheibenwischer-Blätter, -Arme und Profilgummis, Waschdüsen; Kupplungsdruckplatte, Kupplungsscheibe sowie Einstellarbeiten der Kupplung, Spurstangenköpfe, Querlenkerlager, Fahrwerkstoßdämpfer, Fahrwerkeinstellung/Vermessung (siehe § 1, Ziff. 3)
b) Teile, die bei Wartungs- oder Pflegearbeiten regelmäßig ausgetauscht werden
c) sämtliche Einstellarbeiten und Resets ohne schadenverursachendes Teil, Bremsenwartung
d) Filter und Dichtungen des Kraftstoffsystems, Reinigung
und Einstellung der Kraftstoffanlage
e) Batterien, Akkumulatoren, Kondensatoren (Pflege/Nachladen/Tausch)
f) Kontrolle von Flüssigkeitsständen sowie Betriebs- und Hilfsstoffe wie Kraftstoffe, Chemikalien (Jedoch die Befüllung der Klimaanlage im Garantiefall), Kühl- und Frostschutzmittel, Hydraulikflüssigkeit, Öle, Fette und sonstige Schmiermittel, Filter, Schläuche
g) Kühl- und Heizwasserschläuche
h) Keilriemen-, Keilrippenriemen-Austausch
i) Auspuffanlage (Jedoch Katalysator und/oder Rußpartikelfilter)
j) Fahrzeugschlüssel, Funkfernbedienung/-sender, Batterien
der Fernbedienung, Glühlampen, Xenonbrenner, Beleuchtung
(auch in Form von Leuchtdioden), Leuchimittel
k) Reifen/Räder, Stahl- u. Alufelgen, Radzierdeckel, Auswuchten
I) Einstellarbeiten an Kofferraum, Schiebe- und Lamellendach,
Verdeck, Fahrzeugtüren, Motorhaube; Wassereintritt, Quietsch- und Klappergeräusche
m) Nachziehen von Schrauben und Muttern am gesamten Fahrzeug; Rahmen-, Karosserie- und Zierteile, Kratzer, Lackbeschädigungen, Lackoberfläche komplett, Lackierarbeiten (Jedoch im Garantiefall), Rost, Scharniere, Türhaltebänder, Hardtops, Verdecke (Verdeckstoffe von Cabrio- und Faltverdecken), Verdeckscheiben, Spiegel-, Scheinwerfer- undLeuchtengläser, Fahrzeugscheiben (dieser Ausschluss gilt nicht bei Defekt der elektrischen Heckscheibenheizung, Spiegelbeheizung und der Antenne), Gepäckhalterungen, Kofferraumabdeckungen
n) Feuerlöscher, Verbandskasten, Bordwerkzeug, Warndreieck,
Zubehör
o) Fernsprecheinrichtung und Freisprechanlage, CD-Roms/ DVDs für das Navigationssystem, Unterhaltungselektronik anderer Hersteller, Geräte der Unterhaltungselektronik, die nicht durch den Hersteller /Importeur bzw. deren Servicenetze bezogen wurden, selbst wenn sie durch selbige eingebaut wurden
p) Probefahrten, Funktionskontrollen
q) Bezüge (Leder Stoff), Polsterungen, Dämm- und Fußmatten,
Armaturenbrett, Dachhimmel, Innenverkleidungen (auch Koffer-/Motorraum), Kunststoff-, Leder-, Holz-, Oberflächenmaterialiendes Innenraumes, Ziernähte, gesamtes Interieur
r) gesamte Reisemobilsonder- und Reisemobilausstattung (inkl. Sonderauf- und einbauten)
s) Dichtungen und Abdichtarbeiten jeglicher Art (Ausnahme: Simmerringe/Wellendichtringe, Antriebswellen- und Lenkmanschetten, Ventilschaftabdichtungen, Zylinderkopfdichtungen)
3. Sicherungen, Zünd- und Glühkerzen fallen nur dann unter die Garantie, wenn sie im Zusammenhang mit einem anderen entschädigungspflichtigen Schaden ersetzt werden müssen.
4. Die Garantie gilt in folgenden Ländern: Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, lsland, ItalienKroatien, Lettland, liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ukraine, Ungarn, Zypern.

§ 3 Garantieausschlüsse
1. Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden:
a) durch Unfall, d. h. ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis
b) durch unsachgemäße, mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung, durch unmittelbare Einwirkung von Tierschäden, Sturm, Hagel, Frost, Korrosion, Blitzschlag, Erdbeben oder Überschwemmung sowie durch Verschmorung, Brand oder Explosion
c) durch Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Terrorismus, Vandalismus, Beschlagnahme oder sonstige hoheitliche Eingriffe oder durch Kernenergie
d) die aus der Teilnahme an Fahrveranstaltungen mit Renncharakter oder aus den dazugehörigen Übungsfahrten entstehen
e) die durch die Veränderung der ursprünglichen Konstruktion/Konfiguration des Kraftfahrzeugs (z. B. Tuning, Gasumbau, V-Max-Aufhebung usw.) oder den Einbau von Fremdoder Zubehörteilen verursacht werden, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind
f) durch die Verwendung eines erkennbar reparaturbedürftigen Teiles, es sei denn, dass der Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht im Zusammenhang steht, oder dass das Teil zur Zeit des Schadens von einem hierfür ausgebildeten Fachmann wenigstens behelfsmäßig repariert war
g) wenn der Garantienehmer das Kraftfahrzeug mindestens zeitweilig als Taxi, Mietwagen, Selbstfahrer-Mietwagen, Fahrschulwagen, für Kurier-, Eil- und Paketdienste, für Kranken und Behindertentransporte sowie zur gewerbsmäßigen Personenbeförderungnutzt
h) die durch die Verwendung ungeeigneter Betriebsstoffe oder durch einen Mangel an Betriebsstoffen (Schmiermittel, Öle, Kühlwasser, etc.) entstehen
i) für die ein Dritter einzutreten hat, bzw. deren Behebung im Rahmen der Herstellerkulanz erfolgt oder die auf einen Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind, der beim jeweiligen Fahrzeugtyp in größerer Zahl auftritt (Serienfehler) und für den nach Art und Häufigkeit grundsätzlich Herstellerkulanz in Betracht kommt.
2. Tritt durch einen ersatzpflichtigen Schaden ein Folgeschaden an einem nicht garantierten Bauteil ein, so besteht für diesen Folgeschaden keine Garantie.
3. Defekte an einem nicht garantierten Bauteil werden auch dann nicht von der Garantie erfasst, wenn dadurch die Funktionsfähigkeit eines garantierten Bauteils beeinträchtigt wird und dieses Bauteil selbst nicht defekt ist.

§ 4 Voraussetzung für Garantieansprüche
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer
a) an dem Kraftfahrzeug während der Laufzeit dieser Garantie die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten bei Auto Peters GmbH oder in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke bzw. nach Herstellervorgaben durchführen lässt. Eine Überschreitung von bis zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist unschädlich, wobei bereits die Überschreitung einer der genannten Vorgaben einem Garantieanspruch entgegensteht;
b) am Kilometerzähler Eingriffe oder sonstige Beeinflussungen unterlässt bzw. einen Defekt oder Austausch des Kilometerzählers
unverzüglich Auto Peters GmbH unter Angabe des jeweiligen Kilometerstandes anzeigt;
c) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Kraftfahrzeuges beachtet.

§ 5 Anspruchsübergang und Verjährung
1. Bei einer Veräußerung des mit der Garantie ausgestatteten Kraftfahrzeuges während der Garantiedauer gehen die Garantieansprüche nicht auf den Erwerber über. Der Erwerber kann innerhalb von zwei Wochen nach Erwerb des Fahrzeuges bei Auto Peters GmbH, mit dem die Garantievereinbarung geschlossen wurde, eine erneute Garantiezusage für den Zeitraum bis zum Ablauf der ursprünglichen Garantiedauer beantragen.
2. Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren 6 Monate
nach Schadenseintritt, spätestens 6 Monate nach Ablauf der
Garantiezeit.

§ 6 Kostenbeteiligung
1. Auto Peters GmbH leistet Entschädigung, wenn eines der garantierten Teile innerhalb der Garantiedauer seine Funktionsfähigkeit unmittelbar vertiert und dadurch eine Reparatur erforderlich wird.
2. Im Schadenfall werden die garantiebedingten Kosten gemäß den Arbeitsrichtwerten des Herstellers ersetzt. Basis für die Erstattung der Kosten für die Ersatzteile ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Schadentag. Ersatzteilaufschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers werden nicht ersetzt.
3. Ausgehend von der Betriebsleistung des Bauteils im Falle des Schadeneintritts werden die Kosten wie folgt entschädigt:

bis 100.000 km 100%
120.000 km 70%
140.000 km 60%
200.000 km 40%
über 200.000 km 20%

Übersteigen die Reparaturkosten den Wert einer Austauscheinheit, wie sie bei einem solchen Schaden üblicherweise eingebaut wird, so beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Kosten dieser Austauscheinheit einschließlich der Aus- und Einbaukosten unter Anwendung von Absatz 1. Der Höchstbetrag der garantiepflichtigen Entschädigung ist pro Schadenfall auf den Zeitwert des beschädigten Fahrzeuges zur Zeit des Eintritts des Garantiefalles begrenzt.

§ 7 Abwicklung der Garantie
1. Wird eines der garantierten Teile funktionsunfähig, hat der Käufer Anspruch auf Reparatur des garantiepflichtigen Schadens durch Auto Peters GmbH. Der Käufer hat nach Feststellung eines durch die Garantie gedeckten Schadens diesen unverzüglich zu melden und das Fahrzeug zur Reparatur bereitzustellen, und zwar
a) grundsätzlich Auto Peters GmbH, wenn der Garantiefall innerhalb eines Umkreises von 50 km vom Standort von Auto Peters GmbH eintritt.
b) wenn der Garantiefall außerhalb des Umkreises von 50 km eintritt, kontaktieren Sie die Firma Auto Peters GmbH, die sich um die weitere Abwicklung kümmert.
2. Kosten, die dem Käufer dadurch entstehen, dass er die Reparatur ohne vorherige Zustimmung von Auto Peters GmbH durchführen lässt, werden nicht erstattet.
3. Der Käufer/Garantienehmer hat den Schaden nach Möglichkeit zu mindern und dabei die Weisungen von Auto Peters GmbH zu befolgen; er hat, wenn die Umstände es gestatten, solche Weisungen vor Reparaturbeginn einzuholen.

§ 8 Folgen einer Pflichtverletzung
Verletzt der Garantienehmereine der ihn nach § 4 oder § 7 betreffenden Pflichten, ist die Auto Peters GmbH von ihrer Leistungspflicht aus der abgegebenen Garantie frei. Die vorstehende Beschränkung findet für den § 4 a) keine Anwendung, wenn der Garantienehmer beweisen kann, dass der eingetretene Schaden nicht im ursächlichen Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung steht. Hinweis zu Sechmängelansprüchen Gesetzliche Sachmängelansprüche des Garantienehmers bleiben unberührt.